Generalversammlung 2022

Protokoll GV 2022
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Generalversammlung 2021

Die wichtgsten zwei Geschäfte an der Generalversammlung vom 30. Juni 2021:

 

1. Aus gesundheitlichen Gründen wird das Atelier Bodoni eingestellt. Beat Brechbühl erhielt die Möglichkeit, ein neues Büro im Eisenwerk Frauenfeld zu beziehen, um dort weiter arbeiten zu können. Nach einstimmiger Annahme unterstützt der Bodoni-Club die Räumung des Ateliers und finanziert den Transport der Maschinen und Pressen.

 

2. Da nun in Zukunft der Bodoni Club ausschließlich die Buch- und Druckkunst Messe (HPM ehemals Handpresse-Messe) organisiert, mussten die Statuten dementsprechend angepasst werden. Diese Anpassungen wurden ebenfalls an der Generalversammlung 2021 einstimmig angenommen.

 

Im Anschluss der Generalversammlung am 30. Juni 2021 im Eisenwerk Frauenfeld stießen die Mitglieder und der Vorstand auf die schöne gemeinsame Zeit der Bodoni-Drukkunst und auf die Zukunft der Buch- und Druckkunst Messe (HPM) an.

 

 

 

 

 

 

Lieber Beat,

Habe es weiterhin gut und fröhlich und wir danken Dir für Dein Schaffen für schöne Bücher und die Poesie.

Herzlich, die Mitglieder und der Vorstand

Bodoni

Club

 

Das Atelier Bodoni und der Bodoni Club

Rückblick

Das Atelier Bodoni besteht seit 1985 und war ursprünglich die Herstellungsabteilung des Verlags Im Waldgut. Namensgeber ist der Schriftschneider und Buchdrucker Giambattista Bodoni (1740–1813) aus Parma. Von Anfang an hat das Atelier Bodoni Bleisatz und Abziehpressen gesammelt. Bis 2021 war es eine veritable Handsetzerei und -druckerei mit etwa siebzig Blei- und Holzschriften (dokumentiert und schön gestaltet in Kassette: Unsere Bleischriften), vier Abziehpressen, einem A-3-Tiegel.

 

Seit 1988 sind Bodoni Blätter und Bodoni Poesie Blätter entstanden, seit 1991 gab es die Bodoni Drucke und weitere Druckprodukte aus der Handpresse.
 Auf der Minipressen-Messe in Mainz erhielt das Atelier Bodoni den V.-O.-Stomps-Preis 2001.

Das Atelier Bodoni war Mitglied der Association of European Printing Museums AEPM, die im Februar 2003 in Grevenmacher (Luxemburg) gegründet wurde. Sie versteht sich als eine gemeinnützige Organisation, welche die Kooperation der europäischen Druckmuseen fördern und in kollegialer Zusammenarbeit einen Beitrag zum Erhalt der historischen grafischen Künste als kulturelles Erbe leisten will.


 

Der Förderverein Bodoni Club unterstützte die Bodoni-Druckkunst und organisiert die Buch- und Druckkunst Messe (HPM) in Frauenfeld. HPM steht für den früheren und noch heute bekannten Titel Handpressen-Messe.

Alle zwei Jahre findet die Messe mit vielen internationalen Ausstellern/innen im Eisenwerk statt mit musikalischem Rahmenprogramm und Gastrobetrieb.

 

Der Bodoni Club wurde 1994 aus der Erkenntnis heraus gegründet, dass viele Buchhandlungen das individuelle, spezielle Buch gegenüber gängiger Stapelware vernachlässigen, und aus dem Bestreben, möglichst viele an unseren drucktechnischen Kostbarkeiten Interessierte auf diesem Wege dauerhaft zu erreichen. Der seit 1994 bestehende Verein wurde 2009 in einen Förderverein überführt und erhielt den Namen Bodoni Club und ist ein Verein im Sinn des Schweizerischen Obligationenrechts. Der offizielle Sitz ist Frauenfeld.

 

Statuten Förderverein Bodoni Club

Nach einstimmiger Genehmigung der GV 2021 lauten die Statuten wie folgt:

Bodoni Club

 

Förderverein für Atelier Bodoni und HPM

Statuten

 

1. Unter dem Namen Bodoni Club besteht ein Verein gemäß § 60 ff. ZGB.

Offizieller Sitz: Bodoni Club c/o Esther Menzi, Kesselstraße 3b, 8500 Frauenfeld

 

2. Zweck des Vereins ist die Organisation der Buch- und Druckkunst Messe Frauenfeld (HPM) im Eisenwerk. Der Förderverein Bodoni Club ist ein Kulturverein von überregionaler Ausstrahlung und Wirkung im Zusammenhang mit Druckhandwerk und Förderung der Literatur und des Buches.

 

3. Mitgliedschaft: Natürliche und juristische Personen können Mitglied werden. Die Aufnahme in den Verein erfolgt durch den Vorstand.

 

Es gibt folgende Mitgliederkategorien mit den entsprechenden Jahresbeiträgen:

- Einzelmitglieder Fr. 80.-

- Paare: Fr. 130.-

- AHV-Beziehende und Studierende: Fr. 40.-

- Juristische Personen: nach Absprache mit Vorstand

Eine Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen; es haftet ausschließlich das Vermögen des Vereins.

 

4. Organe des Vereins sind:

– die Mitgliederversammlung

– der Vorstand

– die Kontrollstelle

 

5. Die Generalversammlung (GV) wird jährlich einmal einberufen. Die schriftliche Einladung mit Bekanntgabe der Traktanden muss mindestens drei Wochen vor der GV erfolgen (via Post oder E-Mail). Bis zehn Tage vor der GV können Mitglieder beim Präsidenten schriftlich Anträge einreichen. Diese sind an der GV zu behandeln. An der GV hat jedes Mitglied eine Stimme. Beschlüsse werden mit dem absoluten Mehr der anwesenden Mitglieder gefasst.

 

Die Geschäfte der GV sind:

– Jahresbericht des Präsidenten

– Abnahme der Rechnung nach Kenntnisnahme des Berichts der Kontrollstelle

– Festlegung der Mitgliederkategorien und der Beiträge

– Wahl des Präsidiums und der weiteren Vorstandsmitglieder

– Wahl der Kontrollstelle (Revisionstelle)

– Revision der Statuten

– Behandlung von Anträgen

 

Über jede GV wird ein Protokoll geführt, welches durch Unterzeichnung des Präsidenten und der Stimmenzähler der protokollierten GV als genehmigt gilt.

Der Vorstand kann von sich aus jederzeit eine außergewöhnliche GV einberufen. Eine solche muss auch auf Antrag von mindestens zwanzig Prozent der Mitglieder einberufen werden.

 

6. Der Vorstand besteht aus drei bis sieben Mitgliedern. Mit Ausnahme des Präsidenten, der von der Mitgliederversammlung jährlich bestätigt oder neu gewählt wird, konstituiert sich der Vorstand selbst.

Der Vorstand entscheidet über alle Geschäfte, die nicht der GV vorbehalten sind.

Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfachem Mehr. Bei Stimmengleichheit entscheidet der/die Vorsitzende.

 

7. Die Kontrollstelle besteht aus einem Rechnungsrevisor sowie einem Ersatzrevisor. Sie prüft jährlich Rechnung und Bilanz des Vereins. Die Kontrollstelle erstattet schriftlich Bericht zuhanden der GV.

 

8. Vorstand und Kontrollstelle werden für eine Amtsdauer von je einem bzw. drei Jahren gewählt. Wiederwahl ist möglich.

 

9. Mitteilungen des Vereins erfolgen ausschließlich auf dem Zirkularweg.

 

10. Die Auflösung des Vereins kann beschlossen werden:

durch eine eigens zu diesem Zweck einberufene Generalversammlung. Für den Beschluss ist die Zustimmung von zwei Dritteln aller anwesenden Mitglieder erforderlich.

Die im Zeitpunkt der Vereinsauflösung vorhandenen Mittel sind durch Versammlungsbeschluss im Sinn des bisherigen Vereinszwecks zu verwenden oder einer ähnlichen Institution zu überlassen.

 

Die Anpassungen der Statuten im Bereich "Zweck" wurden von der Generalversammlung vom 30. Juni 2021 einstimig genehmigt und treten somit in Kraft.

Frauenfeld, 30. Juni 2021

 

Der Präsident: Die Vize-Präsidentin Die Aktuarin:

Urs Heinz Aerni Berrit Fuhrmann-Stiehler Esther Menzi

Kontakt:                                     

Bodoni Club

c/o Frau Ester Menzi

Kesselstraße 3B

CH-8500 Frauenfeld

 

Kommunikation und Medienkontakt:

Urs Heinz Aerni, Präsident Bodoni Club Frauenfeld

 

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